Rechtsprechung
   AG Bonn, 18.01.2012 - 51 Gs 53/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,220
AG Bonn, 18.01.2012 - 51 Gs 53/09 (https://dejure.org/2012,220)
AG Bonn, Entscheidung vom 18.01.2012 - 51 Gs 53/09 (https://dejure.org/2012,220)
AG Bonn, Entscheidung vom 18. Januar 2012 - 51 Gs 53/09 (https://dejure.org/2012,220)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,220) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für eine Einsichtnahme in durch das Bundeskartellamt sichergestellte Asservate durch den Kunden eines Kartells

  • archive.org PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AEUV Art. 101 ; StPO § 406 Abs. 2 S. 2
    Antrag auf Gewährung von Akteneinsicht durch einen Kunden eines durch das Bundeskartellamt durchsuchten Lieferanten in die sichergestellten Dokumente

  • rechtsportal.de

    Voraussetzungen für eine Einsichtnahme in durch das Bundeskartellamt sichergestellte Asservate durch den Kunden eines Kartells

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • lto.de (Kurzinformation)

    Kartellamt darf Unterlagen von Kronzeugen schützen

  • wallstreet-online.de (Pressemeldung, 30.01.2012)

    Kartellamt darf Unterlagen von Kronzeugen schützen

  • kartellblog.de (Kurzinformation)

    "Pfleiderer”: Akteneinsicht abgelehnt

  • Betriebs-Berater (Kurzinformation)

    Kartellamt darf Akteneinsicht von Geschädigten in Bonusunterlagen von Kronzeugen verweigern

Besprechungen u.ä. (2)

  • nomos.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Akteneinsicht in Kronzeugenanträge

  • handelsblatt.com (Entscheidungsbesprechung)

    Zur Akteneinsicht in Kronzeugenanträge beim Bundeskartellamt

Sonstiges

  • archive.org (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    Entscheidung in Sachen Pfleiderer schützt Kronzeugenregelung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2012, 947
  • EuZW 2012, 193
  • GRUR-RR 2012, 178
  • BB 2012, 330
  • NZG 2012, 472
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 14.06.2011 - C-360/09

    Pfleiderer

    Auszug aus AG Bonn, 18.01.2012 - 51 Gs 53/09
    Nach den Schlussanträgen des Generalanwalts erkannte der Gerichtshof am 14.06.2011 (Rechtssache C-360/09) für Recht, dass die kartellrechtlichen Bestimmungen der Union, insbesondere die Verordnung (EG) Nr. 1/2003 des Rates vom 16.12.2002 zur Durchführung der in den Artikeln 101 und 102 AEUV niedergelegten Wettbewerbsregeln, dahin auszulegen seien, dass sie es nicht verbieten, dass eine durch einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht der Union geschädigte und Schadensersatz fordernde Person Zugang zu Dokumenten eines Kronzeugenverfahrens erhält, die den Urheber dieses Verstoßes betreffen.

    Es darf nämlich angenommen werden, dass in diesem Fall ein an einer wettbewerbsrechtlichen Zuwiderhandlung Beteiligter sich künftig davon abhalten lässt, von der Bonusregelung Gebrauch zu machen (vgl. auch EuGH, Urteil vom 14.06.2011, C-360/09, Rn. 27).

    Je höher - wie hier - diese mögliche Schadensersatzforderung und je größer das Risiko ihrer Geltendmachung ist, desto eher könnte der potentielle Kronzeuge geneigt sein, keinen Bonusantrag zu stellen (vgl. auch Schlussanträge des Generalanwalts in der Sache C-360/09, Rn. 38).

    Aufgrund des geheimen Charakters von nach Artikel 101 AEUV verbotenen Kartellen erweist sich die tatsächliche Aufdeckung und Untersuchung sowie damit einhergehend schließlich auch das Verbot und die Verfolgung dieser wegen ihrer zerstörerischen Wirkung auf die Wettbewerbsstruktur und oft zu den schwerwiegenderen Verletzungen des Kartellrechts zählenden Verstöße sowohl für die Kommission als auch für die nationalen Wettbewerbsbehörden als schwierig (Schlussanträge des Generalanwalts vom 16.12.2010, Rechtssache C-360/09, Rn. 31).

  • OLG Düsseldorf, 27.03.2006 - Kart 3/05

    Millionen-Bußgelder wegen Preisabsprachen im Papiergroßhandel: Verwertbarkeit von

    Auszug aus AG Bonn, 18.01.2012 - 51 Gs 53/09
    Schließlich sind Kronzeugenprogramme mit Bonusregelung bei Anwendung kartellrechtlicher Bußgeldverfahren auch rechtlich bedenkenfrei (OLG Düsseldorf, Urteil vom 27.03.2006, Rs. VI-Kart 3/05 (OWi).
  • BVerfG, 04.12.2008 - 2 BvR 1043/08

    Informationelle Selbstbestimmung; Gewährung von Akteneinsicht an mutmaßlich

    Auszug aus AG Bonn, 18.01.2012 - 51 Gs 53/09
    Ein berechtigtes Interesse an der Akteneinsicht besteht insbesondere dann, wenn es der Prüfung der Frage dienen soll, ob und in welchem Umfang der Verletzte gegen den Beschuldigten Schadensersatzansprüche geltend machen kann (vgl. BVerfG, Beschluss vom 04.12.2008, 2 BvR 1043/08, zitiert nach juris, Meyer-Goßner, StPO, 53. Auflage, § 406 e Rn. 3).
  • BGH, 11.01.2005 - 1 StR 498/04

    Achtung der menschlichen Würde eines Zeugen im Rahmen der vorrangigen

    Auszug aus AG Bonn, 18.01.2012 - 51 Gs 53/09
    Bei der Beurteilung einer etwaigen Gefährdung des Untersuchungszwecks besteht ein weiter Entscheidungsspielraum (BGH, Beschluss vom 11.01.2005, 1 StR 498/04 zitiert nach juris).
  • LG Berlin, 20.05.2008 - 514 AR 1/07

    Strafverfahren: Akteneinsichtsrecht des Verletzten im Falle einer Manipulation

    Auszug aus AG Bonn, 18.01.2012 - 51 Gs 53/09
    Auch wenn grundsätzlich Akteneinsicht zu gewähren ist, bedarf es gleichwohl noch einer näheren Bestimmung des Umfangs der Akteneinsicht, denn die Abwägung kann für verschiedene Aktenbestandteile unterschiedlich ausfallen (LG Berlin, Beschluss vom 20.05.2008, 514 AR 1/07, zitiert nach juris).
  • LG Mühlhausen, 26.09.2005 - 9 Qs 21/05
    Auszug aus AG Bonn, 18.01.2012 - 51 Gs 53/09
    Hiervon ist vorliegend auszugehen, da die Asservate gemäß §§ 94, 98 StPO als Beweismittel anzusehen sind, weil sie für die Untersuchung von Bedeutung sein können (vgl. auch LG Mühlhausen, Beschluss vom 26.09.2005, 9 Qs 21/05).
  • OLG Hamm, 26.11.2013 - 1 VAs 116/13

    Einsichtsrecht von Zivilgerichten in Akten über Kartellordnungswidrigkeiten

    Der Senat teilt an dieser Stelle nicht die Ansicht des Amtsgerichts Bonn in dem Beschluss vom 18.01.2012 (51 Gs 53/09), das in seiner Entscheidung zu der Frage der etwaigen Gefährdung des Untersuchungszwecks in einem anderen Verfahren abweichend von der o.a. Kommentarliteratur auf die rein abstrakte Erwägung abgestellt hat, dass bei einer zu gewährenden Akteneinsicht in Bonusanträge sich Beteiligte an einer wettbewerbsrechtlichen Zuwiderhandlung künftig davon abhalten ließen, von der Bonusregelung Gebrauch zu machen (AG Bonn, Beschluss vom 18.01.2012, 51 Gs 53/09, zitiert nach juris, Rdnr. 20 ff.).

    Allerdings unterscheidet sich der hier zu entscheidende Sachverhalt ohnehin von dem Sachverhalt, der der Entscheidung des Amtsgerichts Bonn vom 18.01.2012 (51 Gs 53/09) zugrunde lag und von den seitens des Amtsgerichts Bonn infolgedessen angestellten rechtlichen Erwägungen.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG München, 23.01.2012 - 31 Wx 457/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,2590
OLG München, 23.01.2012 - 31 Wx 457/11 (https://dejure.org/2012,2590)
OLG München, Entscheidung vom 23.01.2012 - 31 Wx 457/11 (https://dejure.org/2012,2590)
OLG München, Entscheidung vom 23. Januar 2012 - 31 Wx 457/11 (https://dejure.org/2012,2590)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,2590) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Notare Bayern PDF, S. 71

    GmbHG §§ 53, 55, 55 a
    Bezugsrechtsausschluss bei genehmigtem Kapital einer GmbH

  • openjur.de

    GmbH-Modernisierung: Regelungszweck des Instituts des genehmigten Kapitals; Ermächtigung des Geschäftsführers zum Bezugsrechtsausschluss; Kompetenz zur Satzungsanpassung

  • Deutsches Notarinstitut

    GmbHG §§ 53, 55, 55a
    Genehmigtes Kapital bei der GmbH; Bezugsrechtsausschluss und Satzungsanpassung

  • Wolters Kluwer

    Übertragung von Entscheidungen im Zusammenhang mit einer Kapitalerhöhung auf den Geschäftsführer einer GmbH

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Bezugsrechtsausschluss der GmbH-Gesellschafter beim genehmigten Kapital

  • Betriebs-Berater

    Entscheidung über den Bezugsrechtsausschluss der Gesellschafter

  • rechtsportal.de

    GmbHG § 53; GmbHG § 55; GmbHG § 55a
    Übertragung von Entscheidungen im Zusammenhang mit einer Kapitalerhöhung auf den Geschäftsführer einer GmbH

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Ausschluss, Bezugsrecht, genehmigtes Kapital, Geschäftsführer, Gesellschafter, Gesellschaftsrecht, GmbH-Recht, Kapitalerhöhung, Satzung, Satzungsänderung

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Entscheidung über den Bezugsrechtsausschluss der Gesellschafter

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Zum genehmigten Kapital bei einer GmbH

  • koesterblog.com (Kurzinformation)

    Neues zum genehmigten Kapital: Die entsprechende Anwendung der aktienrechtlichen Regelungen wird ausgeweitet.

  • fgvw.de (Kurzinformation)

    Zum genehmigten Kapital bei einer GmbH

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2012, 612
  • ZIP 2012, 330
  • MDR 2012, 478
  • DNotZ 2012, 469
  • BB 2012, 330
  • BB 2012, 603
  • NZG 2012, 426
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 23.06.1997 - II ZR 132/93

    Rechtsprechung zum "Genehmigten Kapital" im Aktienrecht geändert

    Auszug aus OLG München, 23.01.2012 - 31 Wx 457/11
    Hier kann auf den Zeitpunkt der Ermächtigung hierzu (vgl. BGH NJW 1982, 2444 ) oder den Zeitpunkt ihrer Ausübung (vgl. BGH NJW 1997, 2815 ; NJW 2006, 371 ) abgestellt werden.
  • BGH, 10.10.2005 - II ZR 148/03

    Mangusta/Commerzbank I

    Auszug aus OLG München, 23.01.2012 - 31 Wx 457/11
    Hier kann auf den Zeitpunkt der Ermächtigung hierzu (vgl. BGH NJW 1982, 2444 ) oder den Zeitpunkt ihrer Ausübung (vgl. BGH NJW 1997, 2815 ; NJW 2006, 371 ) abgestellt werden.
  • BGH, 19.04.1982 - II ZR 55/81

    Holzmann - Bezugsrechtsausschluss bei genehmigtem Kapital

    Auszug aus OLG München, 23.01.2012 - 31 Wx 457/11
    Hier kann auf den Zeitpunkt der Ermächtigung hierzu (vgl. BGH NJW 1982, 2444 ) oder den Zeitpunkt ihrer Ausübung (vgl. BGH NJW 1997, 2815 ; NJW 2006, 371 ) abgestellt werden.
  • BGH, 18.04.2005 - II ZR 151/03

    Pflicht der Gesellschafter zur Einräumung einer Kleinstbeteiligung

    Auszug aus OLG München, 23.01.2012 - 31 Wx 457/11
    Im Rahmen der Kapitalerhöhung im Sinne des § 55 GmbH ist grundsätzlich sowohl ein Bezugsrecht des GmbH-Gesellschafters (vgl. Dazu Ulmer/Ulmer GmbHG 2008 § 55 Rn. 44 ff; Lutter/Hommelhoff/Lutter a.a.O. § 55 Rn. 17 f.; BGH ZIP 2005, 985/987) als auch die grundsätzliche Möglichkeit eines satzungsmäßigen Bezugsrechtsausschlusses zu Lasten von Gesellschaftern anerkannt (vgl. Scholz/Priester a.a.O. § 55 Rn. 54 ff.; Baumbach/Hueck/Zöllner a.a.O. § 55 Rn. 25 ff).
  • OLG Schleswig, 14.11.2011 - 2 W 48/11

    Keine Abweichung von Sitz und inländischer Geschäftsanschriftbei

    Insoweit kann ohne weiteres auf eine durch die analoge Anwendung aktienrechtlicher Bestimmung vorliegenden Lücke ausgegangen werden (vgl. zuletzt Senat, Beschluss vom 23.1. 2012, 31 Wx 457/11, sub II.2 a).
  • OLG München, 16.03.2012 - 31 Wx 70/12

    Löschung einer GmbH im Handelsregister: Eintragungsfähiger Beendigungszeitpunkt

    Insoweit kann ohne weiteres auf eine durch die analoge Anwendung aktienrechtlicher Bestimmung vorliegenden Lücke ausgegangen werden (vgl. zuletzt Senat, Beschluss vom 23.01.2012, 31 Wx 457/11, sub II.2a).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 29.12.2011 - 6 U 79/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,968
OLG Stuttgart, 29.12.2011 - 6 U 79/11 (https://dejure.org/2011,968)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 29.12.2011 - 6 U 79/11 (https://dejure.org/2011,968)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 29. Dezember 2011 - 6 U 79/11 (https://dejure.org/2011,968)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,968) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Anrechnung außergewöhnlich hoher und die Einlageleistung übersteigender Steuervorteile

  • Betriebs-Berater

    Anrechnung von Steuervorteilen bei der Rückabwicklung nach Ausübung eines kreditrechtlichen Widerrufsrechts

  • Betriebs-Berater

    Anrechnung von Steuervorteilen bei der Rückabwicklung nach Ausübung eines kreditrechtlichen Widerrufsrechts

  • rechtsportal.de

    Anrechnung außergewöhnlich hoher, die Einlageleistung übersteigender Steuervorteile

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Anrechnung von Steuervorteilen nach Ausübung eines kreditrechtlichen Widerrufsrechts

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB §§ 249, 312, 355, 495; ZPO § 33
    Anrechnung von Steuervorteilen bei der Rückabwicklung nach Ausübung eines kreditrechtlichen Widerrufsrechts

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Anrechnung von Steuervorteilen bei der Rückabwicklung nach Ausübung eines kreditrechtlichen Widerrufsrechts

  • widerruf-immobiliendarlehen.de (Kurzinformation)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2012, 330
  • BB 2012, 864
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (59)Neu Zitiert selbst (28)

  • BGH, 15.07.2010 - III ZR 336/08

    Schadensersatzanspruch des Kapitalanlegers: Anrechnung von sich aus der

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.12.2011 - 6 U 79/11
    Außergewöhnlich hohe Steuervorteile, die danach im Wege der Anrechnung auf den Zahlungsanspruch des Geschädigten Berücksichtigung finden, sind anzunehmen, wenn der Anleger Verlustzuweisungen erhalten hat, die über seine Einlageleistung hinausgehen (Anschluss an BGH vom 15.07.2010 - III ZR 336/08, Tz. 55).

    Zu solchen auf den Schadensersatzanspruch eines Geschädigten anzurechnenden Vorteilen gehören grundsätzlich auch Steuern, die der Geschädigte infolge der Schädigung erspart hat (BGH v. 15.07.2010 - III ZR 336/08 Tz. 35).

    Eine Anrechnung von Steuervorteilen kommt grundsätzlich nicht in Betracht, wenn die Rückabwicklung des Erwerbs zu einer Besteuerung führt, die dem Geschädigten die erzielten Steuervorteile wieder nimmt (BGH v. 17.11.2005 - III ZR 350/04; BGH v. 30.11.2007 - V ZR 284/06; BGH v. 31.05.2010 - II ZR 30/09; BGH v. 15.07.2010 - III ZR 336/08; BGH v. 20.07.2010 - XI ZR 465/07; BGH v. 01.03.2011 - XI ZR 96/09 Tz. 8).

    Etwas anderes gilt nur dann, wenn Umstände vorhanden sind, auf deren Grundlage dem Geschädigten auch unter Berücksichtigung der Steuerbarkeit der Ersatzleistung außergewöhnlich hohe Steuervorteile verbleiben (BGH v. 17.11.2005 - III ZR 350/04; BGH v. 30.11.2007 - V ZR 284/06; BGH v. 31.05.2010 - II ZR 30/09; BGH v. 15.07.2010 - III ZR 336/08; BGH v. 01.03.2011 - XI ZR 96/09 Tz. 9).

    Die Darlegungs- und Beweislast für solche Umstände trägt der Schädiger; allerdings trifft den Geschädigten insoweit eine sekundäre Darlegungslast (BGH v. 15.07.2010 - III ZR 336/08 Tz. 45; BGH v. 20.07.2010 - XI ZR 465/07 Tz. 22/23).

    Zutreffend ist zwar, dass der BGH in diesem Zusammenhang von nicht hinnehmbaren Erschwerungen der Durchsetzung eines Schadensersatzanspruchs spricht; denn dem Geschädigten werde angesonnen, bereits im anhängigen Verfahren die Abtretung seiner Ansprüche aus der Beteiligung Zug um Zug gegen eine nicht vollständige Schadensersatzleistung anzubieten, obwohl er nicht den vollen ihm gebührenden Ersatz erhalte; er müsste über einen weiteren Zeitraum das Risiko tragen, dass der Schädiger die noch ausstehende Ersatzleistung erbringen wird (BGH v. 15.07.2010 - III ZR 336/08 Tz. 38).

    Allerdings hat der BGH auch ausgeführt, dass die Rechtsprechung zur Anrechnung bzw. Nichtanrechnung von Steuervorteilen auch dazu diene, die Zivilgerichte in die Lage zu versetzen, über Schadensersatzansprüche abschließend zu erkennen, ohne sich mit steuerlich außerordentlich komplexen Gestaltungen im Detail auseinandersetzen und die nur schwer abzusehende künftige Besteuerung der Ersatzleistung vorwegnehmen zu müssen (BGH v. 15.07.2010 - III ZR 336/08 Tz. 37).

    Steht auch eine Ersatzleistung in einem solchen wirtschaftlichen Zusammenhang mit der Kommanditbeteiligung, muss sie dem gewerblichen Bereich zugeordnet und als Betriebseinnahme nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG versteuert werden (BGH v. 17.11.2005 - III ZR 350/04; BGH v. 15.07.2010 - III ZR 336/08 Tz. 36).

    Steuerbar ist insoweit nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG der Gewinnanteil an der Kommanditgesellschaft; nach § 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG steuerbar ist auch der hier in Betracht zu ziehende Gewinn aus der Veräußerung der Fondsanteile (vgl. zur Aufgabe der Beteiligung Zug um Zug gegen die Ersatzleistung und zur Versteuerung des sog. "Aufgabegewinns" nach § 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG etwa BGH v. 06.11.1989 - II ZR 235/88; BGH v. 15.07.2010 - III ZR 336/08 Tz. 36, 40, 50; Podewils, DStR 2009, 752 ff., 754).

    Dies kann aber nichts daran ändern, dass die Rückabwicklung des Fondserwerbs ein steuerpflichtiges Veräußerungsgeschäft i.S.d. § 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG ist (vgl. BGH v. 15.07.2010 - III ZR 336/08 Tz. 52).

    Dies wiederum ist nur dann anzunehmen, wenn der Anleger im Einzelfall Verlustzuweisungen erhalten hat, die über seine Einlageleistungen hinausgehen (vgl. BGH v. 15.07.2010 - III ZR 336/08 Tz. 55; ebenso Podewils, DStR 2011, 33 ff., 35; Lampe, BB 2008, 2599 ff., 2610).

  • BGH, 10.03.2009 - XI ZR 33/08

    Widerruf eines Verbraucherdarlehens wegen ungenügender Widerrufsbelehrung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.12.2011 - 6 U 79/11
    Für Eigenleistungen des Anlegers, die dieser an die Fondsgesellschaft gezahlt hat, gilt die bei Leistung an eine Bank gegebene tatsächliche Vermutung einer gezogenen Kapitalnutzung nicht (Abgrenzung zu BGH vom 10.03.2009 - XI ZR 33/08, Tz. 29).

    Um die vom Gesetz bezweckte Verdeutlichung des Rechts zum Widerruf nicht zu beeinträchtigen, darf die Widerrufsbelehrung grundsätzlich keine anderen Erklärungen enthalten, die einen eigenen Inhalt aufweisen und weder für das Verständnis noch für die Wirksamkeit der Belehrung von Bedeutung sind und deshalb von ihr ablenken oder den Verbraucher verwirren können (BGH v. 13.01.2009 - XI ZR 118/08 Tz. 14; BGH v. 10.03.2009 - XI ZR 33/08 Tz. 14; BGH v. 15.02.2011 - XI ZR 148/10 Tz. 10).

    Der von der Beklagten thematisierte und vom Kläger unterschriebene "Kenntnisnahmevermerk" steht als solcher der Ordnungsmäßigkeit der Widerrufsbelehrungen nicht entgegen (vgl. BGH v. 10.03.2009 - XI ZR 33/08 Tz. 18).

    Ein Unternehmer kann sich auf die Schutzwirkung des § 14 Abs. 1 BGB-InfoV von vornherein nur dann berufen, wenn er gegenüber dem Verbraucher ein Formular verwendet hat, das dem Muster der Anlage 2 zu § 14 Abs. 1 BGB-InfoV in der jeweils maßgeblichen Fassung sowohl inhaltlich als auch in der äußeren Gestaltung vollständig entspricht (BGH v. 12.04.2007 - VII ZR 122/06 Tz. 12; BGH v. 09.12.2009 - VIII ZR 219/08 Tz. 20; BGH v. 01.12.2010 - VIII ZR 82/10 Tz. 14; BGH v. 02.02.2011 - VIII ZR 103/10 Tz. 21; BGH v. 10.03.2009 - XI ZR 33/08 Tz. 13; BGH v. 23.06.2009 - XI ZR 156/08 Tz. 15; BGH v. 28.06.2011 - XI ZR 349/10 Tz. 37).

    Der Widerrufsbelehrung muss bei Schriftform des Vertrags also eindeutig zu entnehmen sein, dass der Lauf der Widerrufsfrist zusätzlich zu dem Empfang der Widerrufsbelehrung erfordert, dass der Verbraucher im Besitz einer seine eigene Vertragserklärung enthaltenden Urkunde ist (BGH v. 10.03.2009 - XI ZR 33/08 Tz. 15).

    Der wirksame Widerruf des Klägers führt deshalb dazu, dass die Beklagte nach § 358 Abs. 4 Satz 3 BGB im Verhältnis zum Kläger in die Rechte und Pflichten des jeweiligen Fonds aus dem verbundenen Vertrag eintritt (sog. bilaterale Rückabwicklung allein im Verhältnis zwischen Darlehensgeber und Verbraucher; vgl. BGH v. 10.03.2009 - XI ZR 33/08 Tz. 26; Senat v. 26.05.2009 - 6 U 21/09, juris, Tz. 21 ff., und v. 21.12.2009 - 6 U 110/09, juris, Tz. 81).

    Ist die Beteiligung an der Fondsgesellschaft - wie hier - nicht vollständig fremdfinanziert, hat der Darlehensgeber dem Verbraucher also auch dessen aus eigenen Mitteln an die Gesellschaft gezahlten Eigenanteile zu erstatten (BGH v. 10.03.2009 - XI ZR 33/08 Tz. 27).

    Der Kläger muss sich die an ihn geflossenen Fondsausschüttungen nach den Regeln der Rückabwicklung nach den §§ 346 ff. BGB auf seinen Anspruch anrechnen lassen, da er andernfalls besser stünde, als er ohne die Beteiligung an den Fonds gestanden hätte (vgl. BGH v. 25.04.2006 - XI ZR 193/04 Tz. 41; BGH v. 24.04.2007 - XI ZR 17/06 Tz. 22; BGH v. 10.03.2009 - XI ZR 33/08 Tz. 21).

    Der bloße Hinweis auf die Entscheidung des BGH vom 10.03.2009 - XI ZR 33/08 vermag den Ausspruch zu den Zinsen nicht zu rechtfertigen.

    Ausgangspunkt ist zwar insoweit die bereits oben dargestellte Rechtslage, wonach der wirksame Widerruf des Klägers im Hinblick auf das Vorliegen verbundener Verträge dazu führt, dass die Beklagte nach § 358 Abs. 4 Satz 3 BGB im Verhältnis zum Kläger in die Rechte und Pflichten des jeweiligen Fonds aus dem verbundenen Vertrag eintritt (sog. bilaterale Rückabwicklung im Verhältnis zwischen Darlehensgeber und Verbraucher; vgl. BGH v. 10.03.2009 - XI ZR 33/08 Tz. 26; Senat v. 26.05.2009 - 6 U 21/09, juris, Tz. 21 ff.).

  • BGH, 01.03.2011 - XI ZR 96/09

    Rückabwicklung des darlehensfinanzierten Erwerbs einer Eigentumswohnung:

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.12.2011 - 6 U 79/11
    Eine Anrechnung von Steuervorteilen kommt grundsätzlich nicht in Betracht, wenn die Rückabwicklung des Erwerbs zu einer Besteuerung führt, die dem Geschädigten die erzielten Steuervorteile wieder nimmt (BGH v. 17.11.2005 - III ZR 350/04; BGH v. 30.11.2007 - V ZR 284/06; BGH v. 31.05.2010 - II ZR 30/09; BGH v. 15.07.2010 - III ZR 336/08; BGH v. 20.07.2010 - XI ZR 465/07; BGH v. 01.03.2011 - XI ZR 96/09 Tz. 8).

    Da das Gericht über die Höhe des Schadens unter Würdigung aller Umstände des Einzelfalles nach freier Überzeugung zu entscheiden hat und eine exakte Errechnung von Steuervorteilen unter Gegenüberstellung der tatsächlichen mit der hypothetischen Vermögenslage angesichts der vielfältigen Besonderheiten und Möglichkeiten der konkreten Besteuerung und ihrer unterschiedlichen Entwicklung in verschiedenen Besteuerungszeiträumen häufig einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert, müssen in der Regel keine Feststellungen dazu getroffen werden, in welcher genauen Höhe sich die Versteuerung der Schadensersatzleistung auswirkt (BGH v. 01.03.2011 - XI ZR 96/09 Tz. 8).

    Etwas anderes gilt nur dann, wenn Umstände vorhanden sind, auf deren Grundlage dem Geschädigten auch unter Berücksichtigung der Steuerbarkeit der Ersatzleistung außergewöhnlich hohe Steuervorteile verbleiben (BGH v. 17.11.2005 - III ZR 350/04; BGH v. 30.11.2007 - V ZR 284/06; BGH v. 31.05.2010 - II ZR 30/09; BGH v. 15.07.2010 - III ZR 336/08; BGH v. 01.03.2011 - XI ZR 96/09 Tz. 9).

    Dem BGH geht es hier insbesondere darum, dem Geschädigten nicht das Insolvenzrisiko des Schädigers aufzubürden (BGH v. 01.03.2011 - XI ZR 96/09 Tz. 10/11).

  • BGH, 28.06.2011 - XI ZR 349/10

    Haustürgeschäft: Verwendung einer nicht der Musterbelehrung entsprechenden

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.12.2011 - 6 U 79/11
    Ob das in Anlage 2 zu § 14 Abs. 1 und 3 BGB-InfoV geregelte Muster für die Widerrufsbelehrung nichtig ist, weil die Musterbelehrung den Bestimmungen des BGB nicht in jeder Hinsicht entspricht, hat der BGH bislang ausdrücklich offen gelassen (vgl. BGH v. 01.12.2010 - VIII ZR 82/10 Tz. 14; BGH v. 02.02.2011 - VIII ZR 103/10 Tz. 21; BGH v. 28.06.2011 - XI ZR 349/10 Tz. 37).

    Ein Unternehmer kann sich auf die Schutzwirkung des § 14 Abs. 1 BGB-InfoV von vornherein nur dann berufen, wenn er gegenüber dem Verbraucher ein Formular verwendet hat, das dem Muster der Anlage 2 zu § 14 Abs. 1 BGB-InfoV in der jeweils maßgeblichen Fassung sowohl inhaltlich als auch in der äußeren Gestaltung vollständig entspricht (BGH v. 12.04.2007 - VII ZR 122/06 Tz. 12; BGH v. 09.12.2009 - VIII ZR 219/08 Tz. 20; BGH v. 01.12.2010 - VIII ZR 82/10 Tz. 14; BGH v. 02.02.2011 - VIII ZR 103/10 Tz. 21; BGH v. 10.03.2009 - XI ZR 33/08 Tz. 13; BGH v. 23.06.2009 - XI ZR 156/08 Tz. 15; BGH v. 28.06.2011 - XI ZR 349/10 Tz. 37).

    Dies gilt unabhängig vom konkreten Umfang der von ihm vorgenommenen Änderungen, zumal sich schon mit Rücksicht auf die Vielgestaltigkeit möglicher individueller Veränderungen des Musters keine verallgemeinerungsfähige bestimmte Grenze ziehen lässt, bei deren Einhaltung eine Schutzwirkung noch gelten und ab deren Überschreitung sie bereits entfallen soll (BGH v. 28.06.2011 - XI ZR 349/10 Tz. 37 ff., insb. 39).

    Der Verbraucher wird jedoch darüber im Unklaren gelassen, um welche etwaigen Umstände es sich dabei handelt (BGH v. 09.12.2009 - VIII ZR 219/08 Tz. 13, 15; BGH v. 29.04.2010 - I ZR 66/08 Tz. 21; BGH v. 01.12.2010 - VIII ZR 82/10 Tz. 12; BGH v. 02.02.2011 - VIII ZR 103/10 Tz. 14; BGH v. 28.06.2011 - XI ZR 349/10 Tz. 34; ebenso OLG Hamm v. 15.03.2007 - 4 W 1/07; OLG Schleswig v. 25.10.2007 - 16 U 70/07; Thüringer OLG v. 28.09.2010 - 5 U 57/10).

  • BGH, 17.11.2005 - III ZR 350/04

    Anrechnung steuerlicher Vorteile auf Schadensersatzansprüche gegen den Vermittler

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.12.2011 - 6 U 79/11
    Eine Anrechnung von Steuervorteilen kommt grundsätzlich nicht in Betracht, wenn die Rückabwicklung des Erwerbs zu einer Besteuerung führt, die dem Geschädigten die erzielten Steuervorteile wieder nimmt (BGH v. 17.11.2005 - III ZR 350/04; BGH v. 30.11.2007 - V ZR 284/06; BGH v. 31.05.2010 - II ZR 30/09; BGH v. 15.07.2010 - III ZR 336/08; BGH v. 20.07.2010 - XI ZR 465/07; BGH v. 01.03.2011 - XI ZR 96/09 Tz. 8).

    Etwas anderes gilt nur dann, wenn Umstände vorhanden sind, auf deren Grundlage dem Geschädigten auch unter Berücksichtigung der Steuerbarkeit der Ersatzleistung außergewöhnlich hohe Steuervorteile verbleiben (BGH v. 17.11.2005 - III ZR 350/04; BGH v. 30.11.2007 - V ZR 284/06; BGH v. 31.05.2010 - II ZR 30/09; BGH v. 15.07.2010 - III ZR 336/08; BGH v. 01.03.2011 - XI ZR 96/09 Tz. 9).

    Steht auch eine Ersatzleistung in einem solchen wirtschaftlichen Zusammenhang mit der Kommanditbeteiligung, muss sie dem gewerblichen Bereich zugeordnet und als Betriebseinnahme nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG versteuert werden (BGH v. 17.11.2005 - III ZR 350/04; BGH v. 15.07.2010 - III ZR 336/08 Tz. 36).

  • BGH, 24.04.2007 - XI ZR 17/06

    Anrechung von Steuervorteilen bei Rückabwicklung eines

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.12.2011 - 6 U 79/11
    Für die Anrechnung von Steuervorteilen gelten auch bei der Rückabwicklung nach Ausübung eines kreditrechtlichen Widerrufsrechts gemäß §§ 495, 355 BGB im Fall verbundener Verträge die schadensersatzrechtlichen Grundsätze des Vorteilsausgleichs entsprechend (Fortführung zu BGH vom 24.04.2007 - XI ZR 17/06, Tz. 23 ff.).

    Der Kläger muss sich die an ihn geflossenen Fondsausschüttungen nach den Regeln der Rückabwicklung nach den §§ 346 ff. BGB auf seinen Anspruch anrechnen lassen, da er andernfalls besser stünde, als er ohne die Beteiligung an den Fonds gestanden hätte (vgl. BGH v. 25.04.2006 - XI ZR 193/04 Tz. 41; BGH v. 24.04.2007 - XI ZR 17/06 Tz. 22; BGH v. 10.03.2009 - XI ZR 33/08 Tz. 21).

    So ist der BGH auch selbst schon davon ausgegangen, dass für die Rückabwicklung nach der Ausübung eines Widerrufsrechts nach dem Haustürwiderrufsgesetz hinsichtlich der Anrechnung von Steuervorteilen nichts anderes gilt als bei einem Schadensersatzanspruch (BGH v. 24.04.2007 - XI ZR 17/06 Tz. 20 ff., insb. 27; vgl. dazu Wolters, BKR 2007, 332 ff.).

  • BGH, 01.12.2010 - VIII ZR 82/10

    Fernabsatzgeschäft: Verwendung einer nicht der Musterbelehrung entsprechenden

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.12.2011 - 6 U 79/11
    Ob das in Anlage 2 zu § 14 Abs. 1 und 3 BGB-InfoV geregelte Muster für die Widerrufsbelehrung nichtig ist, weil die Musterbelehrung den Bestimmungen des BGB nicht in jeder Hinsicht entspricht, hat der BGH bislang ausdrücklich offen gelassen (vgl. BGH v. 01.12.2010 - VIII ZR 82/10 Tz. 14; BGH v. 02.02.2011 - VIII ZR 103/10 Tz. 21; BGH v. 28.06.2011 - XI ZR 349/10 Tz. 37).

    Ein Unternehmer kann sich auf die Schutzwirkung des § 14 Abs. 1 BGB-InfoV von vornherein nur dann berufen, wenn er gegenüber dem Verbraucher ein Formular verwendet hat, das dem Muster der Anlage 2 zu § 14 Abs. 1 BGB-InfoV in der jeweils maßgeblichen Fassung sowohl inhaltlich als auch in der äußeren Gestaltung vollständig entspricht (BGH v. 12.04.2007 - VII ZR 122/06 Tz. 12; BGH v. 09.12.2009 - VIII ZR 219/08 Tz. 20; BGH v. 01.12.2010 - VIII ZR 82/10 Tz. 14; BGH v. 02.02.2011 - VIII ZR 103/10 Tz. 21; BGH v. 10.03.2009 - XI ZR 33/08 Tz. 13; BGH v. 23.06.2009 - XI ZR 156/08 Tz. 15; BGH v. 28.06.2011 - XI ZR 349/10 Tz. 37).

    Der Verbraucher wird jedoch darüber im Unklaren gelassen, um welche etwaigen Umstände es sich dabei handelt (BGH v. 09.12.2009 - VIII ZR 219/08 Tz. 13, 15; BGH v. 29.04.2010 - I ZR 66/08 Tz. 21; BGH v. 01.12.2010 - VIII ZR 82/10 Tz. 12; BGH v. 02.02.2011 - VIII ZR 103/10 Tz. 14; BGH v. 28.06.2011 - XI ZR 349/10 Tz. 34; ebenso OLG Hamm v. 15.03.2007 - 4 W 1/07; OLG Schleswig v. 25.10.2007 - 16 U 70/07; Thüringer OLG v. 28.09.2010 - 5 U 57/10).

  • BGH, 02.02.2011 - VIII ZR 103/10

    Bestellung einer Einbauküche im Haustürgeschäft: Anforderungen an die

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.12.2011 - 6 U 79/11
    Ob das in Anlage 2 zu § 14 Abs. 1 und 3 BGB-InfoV geregelte Muster für die Widerrufsbelehrung nichtig ist, weil die Musterbelehrung den Bestimmungen des BGB nicht in jeder Hinsicht entspricht, hat der BGH bislang ausdrücklich offen gelassen (vgl. BGH v. 01.12.2010 - VIII ZR 82/10 Tz. 14; BGH v. 02.02.2011 - VIII ZR 103/10 Tz. 21; BGH v. 28.06.2011 - XI ZR 349/10 Tz. 37).

    Ein Unternehmer kann sich auf die Schutzwirkung des § 14 Abs. 1 BGB-InfoV von vornherein nur dann berufen, wenn er gegenüber dem Verbraucher ein Formular verwendet hat, das dem Muster der Anlage 2 zu § 14 Abs. 1 BGB-InfoV in der jeweils maßgeblichen Fassung sowohl inhaltlich als auch in der äußeren Gestaltung vollständig entspricht (BGH v. 12.04.2007 - VII ZR 122/06 Tz. 12; BGH v. 09.12.2009 - VIII ZR 219/08 Tz. 20; BGH v. 01.12.2010 - VIII ZR 82/10 Tz. 14; BGH v. 02.02.2011 - VIII ZR 103/10 Tz. 21; BGH v. 10.03.2009 - XI ZR 33/08 Tz. 13; BGH v. 23.06.2009 - XI ZR 156/08 Tz. 15; BGH v. 28.06.2011 - XI ZR 349/10 Tz. 37).

    Der Verbraucher wird jedoch darüber im Unklaren gelassen, um welche etwaigen Umstände es sich dabei handelt (BGH v. 09.12.2009 - VIII ZR 219/08 Tz. 13, 15; BGH v. 29.04.2010 - I ZR 66/08 Tz. 21; BGH v. 01.12.2010 - VIII ZR 82/10 Tz. 12; BGH v. 02.02.2011 - VIII ZR 103/10 Tz. 14; BGH v. 28.06.2011 - XI ZR 349/10 Tz. 34; ebenso OLG Hamm v. 15.03.2007 - 4 W 1/07; OLG Schleswig v. 25.10.2007 - 16 U 70/07; Thüringer OLG v. 28.09.2010 - 5 U 57/10).

  • BGH, 31.05.2010 - II ZR 30/09

    Verschulden bei Vertragsschluss: Haftung für Fehler des Emissionsprospekts;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.12.2011 - 6 U 79/11
    Eine Anrechnung von Steuervorteilen kommt grundsätzlich nicht in Betracht, wenn die Rückabwicklung des Erwerbs zu einer Besteuerung führt, die dem Geschädigten die erzielten Steuervorteile wieder nimmt (BGH v. 17.11.2005 - III ZR 350/04; BGH v. 30.11.2007 - V ZR 284/06; BGH v. 31.05.2010 - II ZR 30/09; BGH v. 15.07.2010 - III ZR 336/08; BGH v. 20.07.2010 - XI ZR 465/07; BGH v. 01.03.2011 - XI ZR 96/09 Tz. 8).

    Etwas anderes gilt nur dann, wenn Umstände vorhanden sind, auf deren Grundlage dem Geschädigten auch unter Berücksichtigung der Steuerbarkeit der Ersatzleistung außergewöhnlich hohe Steuervorteile verbleiben (BGH v. 17.11.2005 - III ZR 350/04; BGH v. 30.11.2007 - V ZR 284/06; BGH v. 31.05.2010 - II ZR 30/09; BGH v. 15.07.2010 - III ZR 336/08; BGH v. 01.03.2011 - XI ZR 96/09 Tz. 9).

  • BGH, 20.07.2010 - XI ZR 465/07

    Mittelbare Beteiligung an einem Immobilienfonds: Nichtigkeit der Übertragung von

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.12.2011 - 6 U 79/11
    Eine Anrechnung von Steuervorteilen kommt grundsätzlich nicht in Betracht, wenn die Rückabwicklung des Erwerbs zu einer Besteuerung führt, die dem Geschädigten die erzielten Steuervorteile wieder nimmt (BGH v. 17.11.2005 - III ZR 350/04; BGH v. 30.11.2007 - V ZR 284/06; BGH v. 31.05.2010 - II ZR 30/09; BGH v. 15.07.2010 - III ZR 336/08; BGH v. 20.07.2010 - XI ZR 465/07; BGH v. 01.03.2011 - XI ZR 96/09 Tz. 8).

    Die Darlegungs- und Beweislast für solche Umstände trägt der Schädiger; allerdings trifft den Geschädigten insoweit eine sekundäre Darlegungslast (BGH v. 15.07.2010 - III ZR 336/08 Tz. 45; BGH v. 20.07.2010 - XI ZR 465/07 Tz. 22/23).

  • BGH, 30.11.2007 - V ZR 284/06

    Beratungspflicht des Verkäufers hinsichtlich der Funktionsweise eines

  • OLG Stuttgart, 26.05.2009 - 6 U 21/09

    Widerruf des Verbraucherkreditvertrages: Anspruch auf Rückerstattung des an die

  • BGH, 23.06.2009 - XI ZR 156/08

    Anforderungen an den Inhalt der Widerrufsbelehrung bei verbundenenVerträgen;

  • BGH, 09.12.2009 - VIII ZR 219/08

    Zu Belehrungspflichten über das Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen

  • BGH, 25.04.2006 - XI ZR 193/04

    Meinungsverschiedenheiten zwischen dem II. und XI. Zivilsenat des

  • BFH, 27.06.2006 - IX R 47/04

    Rückabwicklung eines Anschaffungsgeschäfts kein steuerpflichtiges

  • BGH, 06.11.1989 - II ZR 235/88

    Vorteilsausgleich bei Schadensersatzanspruch aus Prospekthaftung

  • OLG Frankfurt, 22.06.2009 - 9 U 111/08

    Widerruf eines Verbraucherdarlehensvertrages: Widerrufsfrist bei Verwendung der

  • OLG Stuttgart, 21.12.2009 - 6 U 110/09

    Verbraucherdarlehensvertrag: Verbundenes Geschäft mit Restschuldversicherung;

  • OLG Frankfurt, 08.12.2010 - 19 U 22/10

    Bankenhaftung bei Anlageberatung: Mangelnde Richtigstellung eines Prospektfehlers

  • KG, 14.10.2009 - 24 U 148/08
  • BGH, 12.04.2007 - VII ZR 122/06

    Widerrufsbelehrungen müssen auch über Rechte des Verbrauchers informieren

  • BGH, 29.04.2010 - I ZR 66/08

    Holzhocker

  • BGH, 15.02.2011 - XI ZR 148/10

    Widerrufsrecht beim Verbrauchervertrag: Anforderungen an eine Nachbelehrung

  • BGH, 13.01.2009 - XI ZR 118/08

    Anforderungen an eine Widerrufsbelehrung

  • OLG Hamm, 15.03.2007 - 4 W 1/07

    Rechtsunsicherheit beim Widerrufs- und Rückgaberecht im Internethandel - Ist die

  • OLG Jena, 28.09.2010 - 5 U 57/10

    Vertrauensschutz in eine Widerrufsbelehrung gemäß Anlage 2 zu § 14 BGB-InfoVO

  • OLG Schleswig, 25.10.2007 - 16 U 70/07

    Gestalterische und inhaltliche Anforderungen an eine ordnungsgemäße

  • OLG Schleswig, 06.10.2016 - 5 U 72/16

    Verbraucherdarlehen: Verwirkung des Widerrufsrechts nach Vertragsbeendigung

    Andererseits wird angenommen, jede sprachliche Abweichung lasse die Gesetzlichkeitsfiktion entfallen (OLG Stuttgart, Urteil vom 29. Dezember 2011 - 6 U 79/11, juris Rn. 34; OLG München, Urteil vom 17. Januar 2012 - 5 U 2167/11, juris Rn. 46; OLG Köln, Urteil vom 23. Januar 2013 - 13 U 217/11, juris Rn. 24).
  • OLG Frankfurt, 27.04.2016 - 23 U 50/15

    Berechnung der Rückgewähransprüche nach Darlehenswiderruf

    Voraussetzung hierfür wäre gewesen, dass für die Widerrufsbelehrung ein Formular verwendet worden wäre, das dem Muster der Anlage 2 zu § 14 Abs. 1 BGB-InfoV in der maßgeblichen Fassung sowohl inhaltlich als auch in der äußeren Gestaltung vollständig entsprochen hätte (vgl. BGH WM 2014, 887 [BGH 18.03.2014 - II ZR 109/13] ; NJW-RR 2012, 183 [BGH 28.06.2011 - XI ZR 349/10] ; NZG 2012, 427 [BGH 01.03.2012 - III ZR 83/11] ; NJW-RR 2011, 785 [BGH 02.02.2011 - VIII ZR 103/10] ; OLG München WM 2012, 1536; OLG Stuttgart VuR 2012, 145; OLG Hamm, Urt.v.19.11.2012 - 31 U 97/12; jew.m.w.N.).
  • OLG Stuttgart, 06.10.2015 - 6 U 148/14

    Verbraucherkreditvertrag zur Grundstückskauffinanzierung im Altfall: Umfang der

    aa) Zwar gelten die Grundsätze des Vorteilsausgleichs für die Anrechnung von Steuervorteilen auch bei der Rückabwicklung nach Ausübung eines kreditrechtlichen Widerrufsrechts im Falle verbundener Verträge entsprechend (Senat vom 29.12.2011 - 6 U 79/11).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   KG, 23.12.2011 - 25 W 52/11, 25 W 51/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,10646
KG, 23.12.2011 - 25 W 52/11, 25 W 51/11 (https://dejure.org/2011,10646)
KG, Entscheidung vom 23.12.2011 - 25 W 52/11, 25 W 51/11 (https://dejure.org/2011,10646)
KG, Entscheidung vom 23. Dezember 2011 - 25 W 52/11, 25 W 51/11 (https://dejure.org/2011,10646)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,10646) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 39 Abs 1 GmbHG, § 58 Abs 1 FamFG, § 64 Abs 2 S 3 FamFG, § 382 Abs 4 FamFG
    Handelsregisterverfahren: Beschwerde durch Schweigen des Notars auf eine gerichtliche Mitteilung; Eintragung der Amtsbeendigung eines nicht voreingetragenen GmbH-Geschäftsführers im Handelsregister

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Form einer Beschwerde; Pflicht zur Anmeldung der Amtsbeendigung des im Handelsregister eingetragenen GmbH-Geschäftsführers

  • Betriebs-Berater

    Handelsregistereintragung der Amtsbeendigung eines GmbH-Geschäftsführers

  • Betriebs-Berater

    Pflicht zur Eintragung der Amtsbeendigung eines GmbHGeschäftsführers in das Handelsregister

  • rechtsportal.de

    Anforderungen an die Form einer Beschwerde; Pflicht zur Anmeldung der Amtsbeendigung des im Handelsregister eingetragenen GmbH-Geschäftsführers

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Anmeldung, Geschäftsführer, Gesellschaftsrecht, Handelsregister, Registergericht

  • Betriebs-Berater (Kurzinformation)

    Handelsregistereintragung der Amtsbeendigung eines GmbH-Geschäftsführers

  • koesterblog.com (Kurzinformation)

    Problemfelder bei der Amtsniederlegung eines Geschäftsführers

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2012, 420
  • DNotZ 2012, 388
  • BB 2012, 330
  • BB 2012, 800
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 21.03.1983 - II ZR 113/82

    Umfang des Gutglaubenschutzes bei Unterbleiben einer Voreintragung

    Auszug aus KG, 23.12.2011 - 25 W 52/11
    Im Hinblick auf § 15 HGB hat die Gesellschaft nämlich ein Interesse daran, das Wiederausscheiden des Geschäftsführers eintragen zu lassen (Hachenburg/ Mertens a.a.O.), denn nach absolut herrschender Meinung ist § 15 Abs. 1 HGB auch auf Fälle fehlender Voreintragung anwendbar (BGH WM 1983, 651, zitiert nach juris, Rn. 8; OLG Brandenburg, Beschluss vom 29. Mai 2003, 7 U 221/01, zitiert nach juris, Rn. 14; MünchKomm-HGB/Krebs, 3. Aufl. 2010, § 15 Rn. 36; Ebenroth/Boujong/Joost/Strohn/Gehrlein, HGB, 2. Aufl. 2008, § 15 Rn. 8).
  • KG, 20.06.2011 - 25 W 25/11

    Handelsregisterverfahren: Beschwerde eines Notars gegen die Beanstandung einer in

    Auszug aus KG, 23.12.2011 - 25 W 52/11
    Diese Zulassung ist jedoch für das Handelsregisterverfahren in § 382 Abs. 4 FamFG vorgesehen (KG, Senat, Beschluss vom 25. Juni 2011, 25 W 25/11).
  • OLG Brandenburg, 29.05.2002 - 7 U 221/01

    Zur Inanspruchnahme des ausgeschiedenen Gesellschafters für Lieferantenforderung

    Auszug aus KG, 23.12.2011 - 25 W 52/11
    Im Hinblick auf § 15 HGB hat die Gesellschaft nämlich ein Interesse daran, das Wiederausscheiden des Geschäftsführers eintragen zu lassen (Hachenburg/ Mertens a.a.O.), denn nach absolut herrschender Meinung ist § 15 Abs. 1 HGB auch auf Fälle fehlender Voreintragung anwendbar (BGH WM 1983, 651, zitiert nach juris, Rn. 8; OLG Brandenburg, Beschluss vom 29. Mai 2003, 7 U 221/01, zitiert nach juris, Rn. 14; MünchKomm-HGB/Krebs, 3. Aufl. 2010, § 15 Rn. 36; Ebenroth/Boujong/Joost/Strohn/Gehrlein, HGB, 2. Aufl. 2008, § 15 Rn. 8).
  • BayObLG, 19.09.1991 - BReg. 3 Z 97/91

    Beschwerde gegen eine bekanntgemachte Eintragungsverfügung

    Auszug aus KG, 23.12.2011 - 25 W 52/11
    Grundsätzlich kann aber eine Anmeldung nicht mehr eingetragen werden, wenn feststeht, dass sie anschließend von Amts wegen sofort zu löschen ist (BayObLG GmbHR 1992, 306, zitiert nach juris, Rn. 28).
  • OLG Köln, 03.06.2015 - 2 Wx 117/15

    Eintragung der Abberufung eines nicht voreingetragenen Geschäftsführers im

    Die Eintragungspflicht für eine Amtsbeendigung entfällt nach herrschender Auffassung auch nicht etwa deshalb, weil schon die Bestellung nicht eingetragen worden war (vgl. etwa KG, GmbHR 2012, 518, 519; Lutter/Hommelhoff/Kleindiek, GmbHG, 18. Aufl. 2012, § 39 Rdn. 2; Baumbach/Hueck/Zöller/Noack, GmbHG, 20. Aufl. 2013, § 39 Rdn. 3; Krafka/Kühn, Registerrecht, 9. Aufl. 2013, Rdn. 1088a; ähnlich Scholz/Schneider/Schneider, GmbHG, 11. Aufl. 2012-2013, § 39 Rdn. 3: die Eintragung "empfehle sich" im Hinblick auf § 15 HGB).

    Ihr droht nämlich bei fehlender Eintragung der Amtsbeendigung auch dann eine Rechtsscheinhaftung aus § 15 Abs. 1 HGB, wenn schon die Bestellung nicht eingetragen worden war (KG, GmbHR 2012, 518, 519; Lutter/Hommelhoff/Kleindiek, a.a.O., § 39 Rdn. 2; Scholz/Schneider/Schneider, GmbHG, 11. Aufl. 2012-2013, § 39 Rdn. 3).

  • OLG Stuttgart, 31.10.2012 - 14 U 19/12

    Handelsregistereintragung einer Übertragung von Kommanditanteilen:

    Es ist anerkannt, dass eine Eintragung nicht deshalb ausscheidet, weil es an der Voreintragung fehlt (s. etwa KG, Beschl. v. 23.12.2011 - 25 W 52/11 - BeckRS 2012, 02952; Hopt, in: Baumbach/Hopt, a.a.O., § 8 Rn. 10).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   KG, 16.12.2011 - 25 W 92/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,12211
KG, 16.12.2011 - 25 W 92/11 (https://dejure.org/2011,12211)
KG, Entscheidung vom 16.12.2011 - 25 W 92/11 (https://dejure.org/2011,12211)
KG, Entscheidung vom 16. Dezember 2011 - 25 W 92/11 (https://dejure.org/2011,12211)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,12211) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 59 FamFG, § 58 FamFG, § 63 FamFG, § 64 FamFG, § 147 Abs 2 S 1 AktG
    Unternehmensrechtliches Verfahren: Rechtsschutzbedürfnis einer Aktionärin für ein Verfahren auf Abberufung eines besonderen Vertreters; Auswahl eines besonderen Vertreters und dessen Anhörung im Beschwerdeverfahren gegen seine Abberufung

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit des Verfahrens auf Abberufung eines von der Hauptversammlung bestellten besonderen Vertreters; Anforderungen an das Beschwerdeverfahren

  • Betriebs-Berater

    Rechtsschutzbedürfnis einer Aktionärin für ein Verfahren gem. § 147 Abs. 2 S. 1 AktG

  • rechtsportal.de

    Zulässigkeit des Verfahrens auf Abberufung eines von der Hauptversammlung bestellten besonderen Vertreters; Anforderungen an das Beschwerdeverfahren

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Abberufung, Aktienrecht, Aktionär, Anfechtungsklage, Beschwerdebefugnis, Gesellschaftsrecht, Hauptversammlung, Hauptversammlungsbeschluss

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Rechtsschutzbedürfnis einer Aktionärin für ein Verfahren gem. § 147 Abs. 2 S. 1 AktG

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2012, 76
  • BB 2012, 330
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • KG, 25.08.2011 - 25 W 63/11

    Aktiengesellschaft: Gerichtliche Ermächtigung von Minderheitsaktionären zur

    Auszug aus KG, 16.12.2011 - 25 W 92/11
    Das ist hier auch besonders deshalb geboten, weil die Beteiligten zu 2. und 3. im zuvor vom Senat mit Beschluss vom 25. August 2011 (25 W 63/11) entschiedenen Verfahren sehr um die Frage der eventuell mit Ablauf des 08. Dezember 2011 eintretenden Verjährung gestritten hatten.

    Sollten die vereinbarten Vertragskonditionen unangemessen sein, wofür keine Anhaltspunkte erkennbar sind, zumal auch das von den Verfahrensbevollmächtigten der Beteiligten zu 3. im Vorverfahren 25 W 63/11 vorgelegte Memorandum vom 15. März 2011 von einem Streitwert von 30 Mio. ? und einem Kostenrisiko von 1, 36 Mio. ? ausgeht (vgl. S. 37), wie dies auch in Ziffer 8 der vom Beteiligten zu 4. abgeschlossenen Mandats- und Honorarvereinbarung der Fall ist, wäre diese Frage in einem Honorarklageverfahren gesondert mit den beauftragten Anwälten zu klären.

    Für die Notwendigkeit der Ablösung des Beteiligten zu 4. spricht auch nicht der Umstand, dass er Hinweise und Vorgaben des Senates im Beschluss vom 25. August 2011 - 25 W 63/11 - ignorieren würde.

    Diese kann ihn zu dem Ergebnis führen, dass der angebliche Ersatzanspruch nicht besteht oder seine Geltendmachung nur mit einem unvertretbar hohen Prozessrisiko verbunden ist, weshalb er versuchen muss, eine Revision des Beschlusses über die Geltendmachung der Ersatzansprüche zu erreichen (KG, Senat, Beschluss vom 25. August 2011, 25 W 63/11, S.11).

    Der Senat schätzt den Wert auf 25.000 ?, nachdem er mit Beschluss vom 25. August 2011 den Wert des Verfahrens 25 W 63/11 auf Ermächtigung der hiesigen Beteiligten zu 2. zur Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung und zur Bestellung eines besonderen Vertreters mit 50.000 ? festgesetzt hatte (S. 14).

  • OLG Frankfurt, 09.10.2003 - 20 W 487/02

    Minderheitsverlangen der Aktionäre auf Bestellung eines besonderen Vertreters für

    Auszug aus KG, 16.12.2011 - 25 W 92/11
    Dabei binden die Vorschläge der Beteiligten das Gericht nicht (OLG Frankfurt NJW-RR 2004, 686, zitiert nach juris, Rn. 13; Spindler/Stilz/Mock, a.a.O.).
  • OLG Karlsruhe, 20.10.2021 - 11 U 10/19

    Aktiengesellschaft: Umfang der organschaftlichen Vertretungsmacht eines

    (b) Ein besonderer Vertreter, dem - wie in dem vorliegenden Fall - die Hinzuziehung von Hilfspersonen im Bestellungsbeschluss gestattet worden ist, hat ferner das Recht, im Namen der Gesellschaft Rechtsanwälte beizuziehen (vgl. KG Berlin, B. v. 16.12.2011 - 25 W 92/11 -, juris Rn. 20).

    Ebenso wie seinen eigenen Vergütungsanspruch muss er jedoch auch den Anspruch auf Aufwendungsersatz im Streitfall gegen die Aktiengesellschaft klageweise durchsetzen (vgl. KG, B. v. 16.12.2011 - 25 W 92/11 -, juris Rn. 19; Mock, in: BeckOGK, Stand 01.06.2021, § 147 AktG Rn. 186; Schmolke, in: Großkommentar AktG Bd. 7/3, 5. Aufl. 2021, § 147 Rn. 630; jeweils m.w.N.; a.A. für eine gerichtliche Festsetzung: Schneider, ZIP 2013, S. 1985 ).

    In diesem Zusammenhang ist auch zu berücksichtigen, dass in einem gerichtlichen Verfahren betreffend die Bestellung eines besonderen Vertreters (§ 147 Abs. 2 Satz 2 AktG) die (Un-)Angemessenheit der mit beigezogenen Rechtsanwälten vereinbarten Vertragskonditionen nicht zu prüfen, sondern von der Gesellschaft in einem Honorarklageverfahren mit den beauftragten Anwälten zu klären ist (vgl. KG Berlin, B. v. 16.12.2011 - 25 W 92/11 -, juris Rn. 20).

  • BGH, 21.06.2022 - II ZR 181/21

    Erkenntnisverfahren über Vergütungsansprüche des vom besonderen Vertreter mit der

    b) Der besondere Vertreter kann zur Anspruchsverfolgung einen Rechtsanwalt im Namen der Gesellschaft beauftragen (KG, AG 2012, 328, 329;Uwe H. Schneider, ZIP 2013, 1985, 1988; Humrich, Der besondere Vertreter im Aktienrecht, 2013, S. 184; BeckOGK AktG/Mock, Stand: 1.2.2022, § 147 Rn. 187; MünchKommAktG/Arnold, 5. Aufl., § 147 Rn. 88; Koch, AktG, 16. Aufl., § 147 Rn. 34; KK-AktG/Rieckers/Vetter, 3. Aufl., § 147 Rn. 509; Schmolke in Großkomm. AktG, 5. Aufl., § 147 Rn. 386, 388; Krebs in Hölters/Weber, AktG, 4. Aufl., § 147 Rn. 25).

    Dies beruht darauf, dass die Art und Weise der Geltendmachung der Ansprüche im Ermessen des besonderen Vertreters liegt (KG, AG 2012, 328, 329; Spindler in K. Schmidt/Lutter, AktG, 4. Aufl., § 147 Rn. 27; MünchKommAktG/Arnold, 5. Aufl., § 147 Rn. 82; Holzborn/Jänig in Bürgers/Körber/Lieder, AktG, 5. Aufl., § 147 Rn. 13; Koch, AktG, 16. Aufl., § 147 Rn. 25) und er in eigener Verantwortung allein im Interesse der Gesellschaft tätig wird (MünchKommAktG/Arnold, 5. Aufl., § 147 Rn. 88; KK-AktG/Rieckers/Vetter, 3. Aufl., § 147 Rn. 280; Schmolke in Großkomm. AktG, 5. Aufl., § 147 Rn. 386, 388).

  • LG Heidelberg, 09.08.2019 - 4 O 366/18

    Befugnisse des besonderen Vertreters im Aktienrecht

    Dass er zur Wahrnehmung dieser Aufgabe Rechtsanwälte mandatieren darf, entspricht der Auffassung in der Literatur (vgl. Mock, in Spindler/Stilz, Aktiengesetz, 4. Aufl. 2019, § 147 Rn. 152; Schneider, ZIP 2013, S. 1985 [1988]) und Rechtsprechung (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 16.12.2011 - 25 W 92/11 -, juris Rn. 20).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   LG München I, 04.02.2011 - 7 O 10417/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,41863
LG München I, 04.02.2011 - 7 O 10417/09 (https://dejure.org/2011,41863)
LG München I, Entscheidung vom 04.02.2011 - 7 O 10417/09 (https://dejure.org/2011,41863)
LG München I, Entscheidung vom 04. Februar 2011 - 7 O 10417/09 (https://dejure.org/2011,41863)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,41863) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Patentrecht: Anspruch des Erfinders bzw. Miterfinders auf Umschreibung des Patents bzw. Einräumung der Mitberechtigung an einer Patentanmeldung bei vertraulicher Mitteilung der angemeldeten Lehre vor der Patentanmeldung; Neuheit eines Verfahrenspatents zum Auftragen ...

  • Wolters Kluwer

    Umschreibung eines Patents bzgl. eines Verfahrens zum Aufbringen einer festen metallischen Beschichtung auf ein Profilbauteil aus Stahlblech

  • Betriebs-Berater

    Ausführungen zu ausländischem Recht bzgl. der Wirksamkeit einer Übertragungsvereinbarung

  • rechtsportal.de

    Umschreibung eines Patents bzgl. eines Verfahrens zum Aufbringen einer festen metallischen Beschichtung auf ein Profilbauteil aus Stahlblech

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Ausführungen zu ausländischem Recht bezüglich der Wirksamkeit einer Übertragungsvereinbarung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2012, 330
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Celle, 21.05.2008 - 20 U 60/06

    Strahlbeinsyndrom - Rücktritt vom Pferdekauf

    Auszug aus LG München I, 04.02.2011 - 7 O 10417/09
    Entsprechend hätten die Kläger in den Düsseldorfer Verfügungsverfahren mit den Aktenzeichen 4b O 570/05 (LG) und 20 U 60/06 (OLG) vorgetragen.
  • LG Düsseldorf, 28.02.2006 - 4b O 570/05

    Feststoffdiffusionsverfahren

    Auszug aus LG München I, 04.02.2011 - 7 O 10417/09
    Entsprechend hätten die Kläger in den Düsseldorfer Verfügungsverfahren mit den Aktenzeichen 4b O 570/05 (LG) und 20 U 60/06 (OLG) vorgetragen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   LG Heidelberg, 17.01.2012 - 2 O 144/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,429
LG Heidelberg, 17.01.2012 - 2 O 144/11 (https://dejure.org/2012,429)
LG Heidelberg, Entscheidung vom 17.01.2012 - 2 O 144/11 (https://dejure.org/2012,429)
LG Heidelberg, Entscheidung vom 17. Januar 2012 - 2 O 144/11 (https://dejure.org/2012,429)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,429) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Anlageberatung: Haftung der Bank wegen fehlerhafter Aufklärung über das allgemeine Emittentenrisiko beim Erwerb von Indexzertifikaten (Lehman-Zertifikate)

  • Wolters Kluwer

    Aufklärungspflichten einer Bank nach Übergabe einer Informationsbroschüre von über 150 Seiten mit allgemeinen Hinweisen zu Wertpapieren an den Anleger ohne Bezug zur konkreten Anlageberatung; Aufklärungspflicht einer Bank über das allgemeine Emittentenrisiko nach ...

  • Betriebs-Berater

    Aufklärungspflicht der beratenden Bank über das allgemeine Emittentenrisiko

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de

    BGB § 280 Abs. 1; BGB § 398
    Aufklärungspflichten einer Bank nach Übergabe einer Informationsbroschüre von über 150 Seiten mit allgemeinen Hinweisen zu Wertpapieren an den Anleger ohne Bezug zur konkreten Anlageberatung; Aufklärungspflicht einer Bank über das allgemeine Emittentenrisiko nach ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2012, 330
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 21.03.2006 - XI ZR 63/05

    Schadensermittlung bei Anlageberatung; Beurteilungshorizont bei Empfehlung zum

    Auszug aus LG Heidelberg, 17.01.2012 - 2 O 144/11
    Die Beklagte hat ihre Verpflichtung aus dem Anlageberatungsvertrag zur anleger- und objektgerechten Beratung (vgl. BGHZ 123, 126 Rn 14 ff., zitiert nach Juris; BGH NJW 2006, 2041 Rn 12, zitiert nach Juris) schuldhaft verletzt.

    Die Bewertung und Empfehlung der Anlage muss ex ante betrachtet vertretbar sein (BGH NJW 2006, 2041 Rn 12, zitiert nach Juris; Palandt/Grüneberg, a.a.O., Rn 49).

  • BGH, 24.08.2011 - XI ZR 191/10

    Kapitalanlageberatung: Erfolglose Gehörsrüge gegen

    Auszug aus LG Heidelberg, 17.01.2012 - 2 O 144/11
    Insoweit gilt zugunsten des Zedenten die Vermutung aufklärungsrichtigen Verhaltens, die bereits dann eintritt, wenn eine fehlerhafte Beratung feststeht (BGH NJW 2011, 3231).

    Die Kausalitätsvermutung bei Aufklärungspflichtverletzungen greift zwar dann nicht ein, wenn es nicht nur eine bestimmte Möglichkeit aufklärungsrichtigen Verhaltens gab, sondern eine gehörige Aufklärung beim Vertragspartner einen Entscheidungskonflikt ausgelöst hätte, weil es vernünftigerweise nicht nur eine, sondern mehrere Möglichkeiten aufklärungsrichtigen Verhaltens gab (BGHZ 160, 58 Rn 28, zitiert nach Juris; BGH NJW 2011, 3231 f.).

  • BGH, 06.07.1993 - XI ZR 12/93

    Beratungs- und Prüfungspflichten der Bank bei ausländischen Wertpapieren

    Auszug aus LG Heidelberg, 17.01.2012 - 2 O 144/11
    Die Beklagte hat ihre Verpflichtung aus dem Anlageberatungsvertrag zur anleger- und objektgerechten Beratung (vgl. BGHZ 123, 126 Rn 14 ff., zitiert nach Juris; BGH NJW 2006, 2041 Rn 12, zitiert nach Juris) schuldhaft verletzt.
  • BGH, 27.09.2011 - XI ZR 178/10

    Zwei Schadensersatzklagen von Lehman-Anlegern

    Auszug aus LG Heidelberg, 17.01.2012 - 2 O 144/11
    Grundsätzlich ist damit im Rahmen eines Beratungsvertrages über die generelle Abhängigkeit der Rückzahlung des empfohlenen Zertifikats von der Bonität der Emittentin bzw. Garantiegeberin (sog. allgemeines Emittentenrisiko) aufzuklären (BGH ZIP 2011, 2246 Rn 27 f., zitiert nach Juris).
  • BGH, 12.07.2007 - III ZR 145/06

    Aufklärungspflichten eines Anlagervermittlers bei Vermittlung eines in Form einer

    Auszug aus LG Heidelberg, 17.01.2012 - 2 O 144/11
    Durch die bloße Aushändigung eines Prospekts genügt die beratende Bank ihrer Pflicht zur objektgerechten Beratung nur dann, wenn der Prospekt dem Kunden so rechtzeitig vor der Zeichnung der Anlage übergeben wird, dass dieser ausreichend Zeit hat, den Prospekt zu lesen und dessen Inhalt zu erfassen (BGH NJW-RR 2007, 1692 Rn 9, zitiert nach Juris).
  • BGH, 13.07.2004 - XI ZR 178/03

    Begriff des Börsentermingeschäfts; Hinweispflichten von Direkt-Brokern beim

    Auszug aus LG Heidelberg, 17.01.2012 - 2 O 144/11
    Die Kausalitätsvermutung bei Aufklärungspflichtverletzungen greift zwar dann nicht ein, wenn es nicht nur eine bestimmte Möglichkeit aufklärungsrichtigen Verhaltens gab, sondern eine gehörige Aufklärung beim Vertragspartner einen Entscheidungskonflikt ausgelöst hätte, weil es vernünftigerweise nicht nur eine, sondern mehrere Möglichkeiten aufklärungsrichtigen Verhaltens gab (BGHZ 160, 58 Rn 28, zitiert nach Juris; BGH NJW 2011, 3231 f.).
  • OLG Düsseldorf, 16.12.2010 - 6 U 200/09

    Beratungspflichten der Bank bei Kapitalanlagen in Indexzertifikaten der

    Auszug aus LG Heidelberg, 17.01.2012 - 2 O 144/11
    Soweit in der Rechtsprechung (so etwa OLG Düsseldorf WM 2011, 399 Rn 76, zitiert nach Juris) bisweilen die Auffassung vertreten wird, dass solche allgemein gehaltenen Unterlagen, die dem Kunden zu einem früheren Zeitpunkt ohne Bezug zur konkreten Anlageberatung übergeben wurden, ein geeignetes Aufklärungsmittel darstellten und eine Aufklärung über die wesentlichen Produktrisiken der in einem späteren Beratungsgespräch empfohlenen Anlage entbehrlich machten, kann dem nicht gefolgt werden.
  • OLG Karlsruhe, 17.07.2012 - 17 U 36/12

    Kapitalanlageberatung: Erneuter Hinweis auf das allgemeine Emittentenrisiko bei

    Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Heidelberg vom 17. Januar 2012 - 2 O 144/11 - im Kostenpunkt aufgehoben und wie folgt abgeändert:.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   KG, 05.01.2012 - 25 W 44/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,892
KG, 05.01.2012 - 25 W 44/11 (https://dejure.org/2012,892)
KG, Entscheidung vom 05.01.2012 - 25 W 44/11 (https://dejure.org/2012,892)
KG, Entscheidung vom 05. Januar 2012 - 25 W 44/11 (https://dejure.org/2012,892)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,892) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 391 Abs 2 FamFG, § 38 GmbHG
    Handelsregisterverfahren: Einwendungsausschluss im Beschwerdeverfahren gegen die Zwangsgeldfestsetzung; zuständiger Adressat der Niederlegung des Geschäftsführeramts

  • Wolters Kluwer

    Präklusion von Einwendungen im Verfahren der Festsetzung eines Zwangsgeldes; Adressat für die Niederlegung des Geschäftsführeramts

  • Betriebs-Berater

    Niederlegung der Geschäftsführerstellung

  • rechtsportal.de

    FamFG § 391 Abs. 2
    Präklusion von Einwendungen im Verfahren der Festsetzung eines Zwangsgeldes; Adressat für die Niederlegung des Geschäftsführeramts

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Amtsniederlegung, Geschäftsführer, Gesellschaftsrecht, Satzung

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Niederlegung der Geschäftsführerstellung

  • koesterblog.com (Kurzinformation)

    Amtsniederlegung eines Geschäftsführers - auf den richtigen Empfänger der Erklärung kommt es an

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2012, 78
  • BB 2012, 1055
  • BB 2012, 330
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 08.02.1993 - II ZR 58/92

    Sofortige Wirksamkeit der Amtsniederlegung des GmbH-Geschäftsführers

    Auszug aus KG, 05.01.2012 - 25 W 44/11
    Wenn - wie hier - in der Satzung nicht anders geregelt, kann der Geschäftsführer sein Amt mit körperschaftlicher Wirkung jederzeit und fristlos beenden (vgl. BGHZ 121, 257, 260; Baumbach/ Hueck, GmbHG, 19. Aufl. 2010, § 38 Rn. 86).
  • KG, 08.05.2023 - 22 W 15/23

    Muss der Geschäftsführer noch im Amt sein, wenn seine Anmeldung beim

    Ist Gesellschafterin eine Gesellschaft, so ist die Erklärung gegenüber deren Geschäftsleitung abzugeben (KG Berlin, Beschluss vom 5. Januar 2012 - 25 W 44/11 -, Rn. 11, juris).
  • KG, 09.05.2023 - 22 W 15/23

    Befugnis von amtsniederlegendem Geschäftsführer zur Anmeldung einer

    Ist Gesellschafterin eine Gesellschaft, so ist die Erklärung gegenüber deren Geschäftsleitung abzugeben (KG Berlin, Beschluss vom 5. Januar 2012 - 25 W 44/11 -, Rn. 11, juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht